Nach Corona folgt nun die Ukraine-Krise.
Was können und was sollten Sie tun?
Die AMBG nimmt Stellung.
Nach der Krise ist bekanntlich vor der Krise. Die Corona-Pandemie „scheint“ in Deutschland überwunden zu sein, da klopft eine noch größere Gefahr an die Tür der demokratischen, freien Welt. Sie fordert noch intensiver als je zuvor Aufmerksamkeit, Umdenken und Zusammenhalt in der Gesellschaft und von UnternehmerInnen verantwortungsvolles und vorausschauendes Agieren. Die AMBG hat ihre Empfehlungen in einem 8-Punkte-Katalog zusammengestellt.
Der von Russland geführte Angriffskrieg gegen die Ukraine ist eine geopolitische Zäsur, die entschieden und deutlich zu verurteilen ist.
Der in der historischen UN-Resolution vom 02.03.2022 bekundete Konsens der Weltgemeinschaft der letzten Jahrzehnte hinsichtlich territorialer Integrität und der gelebten Überzeugung, Konflikte überwiegend politisch und diplomatisch zu lösen, wurde für längere Zeit gestört, wenn nicht sogar für immer zerstört. Die Ansteckungsgefahr, „Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln“ über das Territorium des Donbass und der Ukraine hinaus zu praktizieren, ist vor dem Hintergrund von Partikularinteressen – allen voran Russlands – an einer Neuordnung der Welt angestiegen.
Was unsere Jugend lediglich aus dem Geschichtsunterricht oder als Storyline aus so manchem Hollywood-Blockbuster kennt, ist bittere Wahrheit geworden. Ein Kräftemessen OST gegen WEST scheint „alternativlos“ zu sein. Der Preis für das öffentliche Gut „Frieden in Europa“ ist seit dem 24.02.2022 sprunghaft in die Höhe geschossen. Niemand von uns kann sich dieser neuerlichen Krise entziehen, die nach den zwei Corona-Jahren zusätzliche Kräfte und gemeinsame Ressourcen in finanzieller, menschlicher, mentaler und planerischer Hinsicht erfordern wird.
Welche Konsequenzen hat der Krieg in der Ukraine für das Leben und die Wirtschaft in Deutschland?
Die neue Krise folgt unmittelbar auf die noch nicht endgültig bewältigte Pandemie und wird deren wirtschaftlichen Auswirkungen mit hoher Wahrscheinlichkeit bei weitem übertreffen. Sowohl die kurzfristige Konjunktur als auch der Wohlstand in Deutschland werden direkt betroffen sein.
Die klimapolitisch ohnehin notwendige Diversifizierung der Energieversorgung wird nun mit dem Druck bezüglich der Unabhängigkeit von Russland in puncto Gas- und Erdöllieferungen in einer extrem kurzen Umsetzungsphase erzwungen. Die alternative Sicherung der Energieversorgung in deutschen Haushalten und Unternehmen führt zu deutlich höheren Energiekosten. Das Preisende dieser Entwicklung ist momentan nicht absehbar. Deutschland als Standort für energieintensive Industrien droht, massiv an Boden zu verlieren. Steigende Militärausgaben und die Stützung vulnerabler gesellschaftlicher Gruppen sind notwendig, erfordern aber einerseits langfristig Steuererhöhungen und begründen andererseits Kürzungen öffentlicher Ausgaben in anderen Bereichen. Deutschland will seinen Verteidigungshaushalt um mindestens 20 Mrd. Euro pro Jahr steigern. Trotz der finanzpolitischen Deklarierung der Gesamtsumme von 100 Mrd. Euro als Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushaltetats wird diese Investitionsstrategie unweigerlich Kürzungen öffentlicher Leistungen in anderen Bereichen nach sich ziehen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit lässt sich prognostizieren: In Deutschland wird der Wohlstand sinken.
Kauf- und Konsumzurückhaltung auf Seiten der Verbraucher und entsprechende Investitionsstaus in Unternehmen, wie wir sie schon in den Anfängen der Corona-Krise im Frühjahr/Sommer 2020 beobachten konnten, haben dazu geführt, dass das Sparvolumen auf deutschen Konten überdurchschnittlich gewachsen ist. Im Rahmen der derzeitigen Angebotsverknappung durch fehlende Vorprodukte oder Rohstoffe heizen diejenigen Käufer die Inflation weiter an, die entweder ihren Lebensstandard nicht einschränken wollen oder im Falle von Unternehmen, die jeden Preis zahlen müssen im Spannungsfeld der Gefahr von vertraglichen Konventional- bzw. Nichterfüllungsstrafen. Die bisherige Geldpolitik der EZB kann in dieser Situation nur wenig bewirken. Das Resultat wird ein neuer Inflationsschub sein. Noch schlimmer: es droht die Kombination von schwachem Wirtschaftswachstum und hoher Inflation.
Ganz konkret bedeutet das: die Energiepreise steigen weiter, die Verbraucher müssen immer mehr Einkommen für „Essentials“ wie Heizen, Mobilität und Ernährung ausgeben. Seitens der Produzenten werden aber die Einkaufsgüter knapper und teurer, weil Lieferanten fortan höhere Produktions- und Logistikkosten haben werden. In der Folge senken die Unternehmen ihre Produktionsmengen und steigern ihre Preise. Unternehmen und Körperschaften werden von der EZB fordern, den bereits beschlossenen Abbau der Anleiheverkäufe einstweilen zu verschieben. Das löst allerdings keines der anstehenden Probleme. Die US-Notenbank FED straffte bereits ihre Geldpolitik. Da die US-Wirtschaft per se weniger von den Wirkungen der aktuellen politischen Lage in Europa betroffen sein wird, kann sie diesen finanzpolitischen Konsolidierungskurs fortsetzen. Wenn dann die EZB nicht in gleichem Maße gegensteuert, wird der Außenwert des Euro im Vergleich zum Dollar sinken. Das käme einem weiteren Inflationsimport gleich.
Was können Unternehmende und Privatpersonen in der aktuellen Krisensituation tun? Die AMBG hat die wichtigsten Empfehlungen in einer Übersicht zusammengestellt:
Controlling gewinnt als Kernaufgabe einer jeden Geschäftsleitung in diesen Tagen noch mehr an Bedeutung. Bauen Sie ein internes Krisen- bzw. Präventions-Team auf. Prüfen Sie regelmäßig die Schlüsselbereiche Ihres operativen Geschäftes (Einkauf, Produktion, IT, Personal, Vertrieb, Finanzen) auf mögliche Störfaktoren oder außergewöhnliche Änderungen und nehmen Sie frühzeitig entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen vor.
Der Krieg, der mit dem Einfall der russischen Truppen in das Hoheitsgebiet der Ukraine begann, wird sich aller Voraussicht nach im Verlauf der andauernden Auseinandersetzungen zwischen den Weltmächten weiterentwickeln. Der Krieg findet nicht nur an der Waffe rund um Kiew oder Mariupol statt, sondern täglich in jeder IT- oder Einkaufsabteilung eines mittelständischen Unternehmens. Durch die eingeleiteten Sanktionen des Westens gegen die politische Führung von Russland ist das fragile, globale Wirtschaftssystem ins Straucheln geraten. Die Auswirkungen sind vielleicht im Frühjahr 2022 noch nicht zu spüren. In 12 Monaten wird sich dieses Bild jedoch gewandelt haben, wenn die negativen Domino-Effekte aus den wirtschaftlichen und handelsrechtlichen Vernetzungsstrukturen vollständig zum Tragen kommen.
Langfristig – wo immer möglich – mit Zinsgarantie finanzieren, notfalls kurzfristige Kredite durch den Verkauf von vorhandenen Vermögenswerten ablösen, wenn die Hausbank nicht ohne weiteres finanzieren will.
Die Zinsen werden im volkswirtschaftlichen Kontext steigen müssen, um die Inflation zu dämpfen und zu verhindern, dass bewegliches Kapital in Länder mit höheren Zinsen (bspw. in die USA) abfließt. Unternehmen sind generell unterschiedlich finanziert. Einige haben kaum Kapitaldienst zu leisten und haben ihre Kreditzinsen zusätzlich langfristig fest vereinbart. Andere haben trotz schwacher Ertragslage immer wieder in Boden, Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Werte investiert, bei den Bankkrediten aber die Zinssätze nicht langfristig festgeschrieben und ihre kritische Kapitaldienstfähigkeit oft dadurch kaschiert, dass die Ersatzinvestitionen für Maschinen durch die Verkäufer finanziert oder alternativ geleast wurden.
Diejenigen, die noch immer mit der Betriebsübergabe an die nachfolgende Generation abwartend zögern, sollten den Schritt endlich in die Tat umsetzen.
Vor dem Hintergrund der massiven finanziellen Auswirkungen des Krieges und der politisch intensiv diskutierten und zur Aufnahme in das Grundgesetz eingeforderten Generationengerechtigkeit können Schulden nicht unbegrenzt in die Zukunft verschoben werden. Mit Blick auf die vergangenen Bundeshaushaltsfinanzierungen und die politischen Grundhaltungen der aktuellen Regierungskoalition müssen wir ggf. noch in dieser Legislaturperiode mit Steuererhöhungen und einer möglichen Vermögensabgabe (sprich: „Reichensteuer“) rechnen. Naheliegend ist auch, dass die bisher gewährten steuerlichen Privilegien beim Erbschaftsteuerrecht eingeschränkt werden. Dies gilt insbesondere für die Landwirtschaft aber auch für Einzelunternehmer. Ob die komplette Verschonung des landwirtschaftlichen Vermögens auf Dauer uneingeschränkt weiterbesteht und die Altersvorsorgebegünstigung des Firmenvermögens beim in den Ruhestand gehenden Einzelunternehmer weiter vom Staat gewährt werden, ist nicht sicher.
Prüfen Sie, ob sie an kritischen Prozesspunkten mit einem funktionsfähigen Notstromaggregat oder einer Energieerzeugungsanlage wie Photovoltaik-Anlage mit Inselbetriebsmöglichkeit und Notstromfunktion ausgestattet sind, um Energieunterbrechungen kompensieren zu können. Wenn ja, prüfen Sie auch in kurzen Intervallen deren Funktion. Wenn nein, versuchen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, in diesem Bereich zu investieren.
Die Energieversorgung in Deutschland ist durch die veränderte politische Situation grundsätzlich gefährdet. Schlimmer aber ist die Situation bei der Stromversorgung. Wir müssen in den nächsten Jahren damit rechnen, dass es zu vorübergehenden Stromausfällen kommt, die infolge des nun geopolitisch erzwungenen Umbaus auf erneuerbare Energiequellen auf großflächigen Netzinstabilitäten beruhen. In einem solchen Szenario könnte der Strom jeweils erst nach Stunden oder Tagen wieder zur Verfügung stehen. Das kann für systemrelevante Branchen, z.B. landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere für die mit Tierhaltung, ernsthafte existenzielle Folgen haben. Stromausfall kann im schlimmsten Fall bedeuten: keine Versorgung der Tiere, kein Melken, keine Lüftung, keine Heizung, kein Wasser. Bei Industrieunternehmen mit energetisch sensiblen Prozessschritten und der Notwendigkeit eines geordneten Herunterfahrens von Wertschöpfungsprozessen oder der Fertigstellungsnotwendigkeit bestimmter Leistungsaufträge verhält sich das nicht anders, bei Dienstleistungseinheiten im Gesundheitswesen ebenso.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es in Zukunft ausreichend Marktangebote für Rohstoffe und Rohmaterial (Commodities) gibt. Solange die Liquidität dies erlaubt, sollten flexibel einsetzbare Vorprodukte gekauft und eingelagert werden. In der Landwirtschaft können das beispielhaft Düngemittel (N-Dünger), in der Gießereiindustrie Vorlegierungen, Schrotte etc. sein. Prüfen Sie Ihre Einkaufsstrategie dahingehend, inwieweit kurzfristig auf Multi- statt Single-Sourcing umgesteuert werden könnte und beobachten Sie konsequent den Markt.
Commodities bleiben teuer und knapp. Trotz der gestiegenen Preise lassen sich diese aus betriebswirtschaftlicher Sicht nur begrenzt einsparen. Deutsche Unternehmen mit einer hohen Importquote aus Asien, insbesondere China, werden sich auf Marktverwerfungen einstellen müssen, sofern die geopolitische Positionierung Chinas im Bündnis mit Russland gegen den Westen und damit Europa sich klarer herauskristallisiert. Mögliche Sanktionen gegen China hätten Domino-Effekte zur Folge, die heute in ihrer Gesamtdimension noch nicht abgeschätzt werden können. Fakt ist, Produktionsstillstände und komplette Unterbrechungen der etablierten Lieferketten gegenüber den Kunden dürften in den meisten Fällen teurer werden als die zugegebenermaßen verteuerte Bevorratung.
Sichern Sie so gut wie möglich Ihre Personalseite aus fachlicher sowie qualitativer Perspektive ab und intensiveren Sie Maßnahmen hinsichtlich der internen Kommunikation. Ihre Mitarbeitenden sind Menschen mit eigenen Ängsten, Interpretationen und Familienhintergründen.
Unsere Gesellschaft ist im Wandel. Auf mehreren Ebenen sind wir als Gemeinschaft gefordert, neu zu denken. Die „Starken“ unter uns müssen sich ihrer Vorbildrolle und Leuchtturmfunktion bewusst sein.
Ein großer Teil von uns hat die noch immer andauernde und nunmehr im öffentlichen Interesse ins Hintertreffen geratene Corona-Krise mental noch nicht überwunden. Damit sind keineswegs ausschließlich gesundheitliche Folgen oder gar familiäre Trauerfälle gemeint, sondern die „stillen“ Altlasten, die in der zweijährigen Corona-Pandemie angehäuft wurden: Überforderung durch Mehrarbeit und Ad-hoc-Digitalisierung, Entfremdung von Kollegen und Arbeitsteams durch Home-Office oder Arbeiten auf Distanz, die Anpassung von privaten Zukunftsplänen an ein geringeres Kurzarbeitergeld, familiäre Belastungen durch monatelanges Home-Schooling, die Flucht aus der bisherigen Branche durch massive Kündigungswellen etc. Die Liste ließe sich beliebig verlängern. Fest steht, der Arbeitsmarkt ist hochgradig volatil.
Der neue sicherheitspolitische Fokus in Deutschland wird zu den o. g. Faktoren noch zusätzliche Wandelparameter für Unternehmen und ihre Verantwortlichen ins Spiel bringen. Die gezwungenermaßen politische Neuausrichtung wird dazu führen, dass die Bundeswehr mit dem Ziel der Ertüchtigung der Landesverteidigung und des Bekenntnisses zu wehrhafter Demokratie im NATO-Bündnisnach Jahrzehnten wieder zu einem attraktiveren Arbeitgeber mit neuer gesellschaftlicher Achtung heranwächst. Damit kommt noch ein zahlungskräftiger Bewerber im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende auf den Markt, gegen den sich ein mittelständisches Unternehmen behaupten muss.
Zudem werden gemäß unserer Erfahrungen im Bereich von derzeitigen Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten in den Branchen Automotive, IT, Logistik und produzierendes Gewerbe ohnehin die verfügbaren, hochqualifizierten Mitarbeitenden intensiv umworben.
Nutzen Sie private Vermögensüberschüsse bei positiver Fortführungsprognose Ihres Unternehmens auch zur Stärkung des Eigenkapitals.
Bei weiterhin steigender Inflation wird das Problem der zu versteuernden „Scheingewinne“ größer und macht es zunehmend schwieriger, in ausreichendem Maße zur realen Sicherung des Vermögens Eigenkapital zu bilden. Darüber hinaus ist mit Vermögensabgaben z.B. über zusätzliche „Reichensteuern“ oder zwangsweise „Anleihekäufen“ zu rechnen. Bereits heute ist die Negativverzinsung Ihres Geldvermögens Realität, zusammen mit den zu erwartenden Inflationswirkungen, ist eine private Vermögenssicherungsstrategie unerlässlich.
Lassen Sie sich als Grundstücksbesitzer vor Abschluss von Nutzungsverträgen oder der Investitionsentscheidung in Energieanlagen (Wind, PV-Anlage, Geothermie etc.) von einem Fachmann beraten.
Die Nachfrage nach Flächen für Windkraftanlagen und PV-Anlagen auf Grundstücken und Dächern wird steigen. Projektentwickler werden den Flächeneigentümern suboptimale Nutzungsverträge verkaufen wollen. Gleiches gilt für die Errichtungsangebote für Inselanlagen, die Sie selbst betreiben wollen. Der Druck auf die Ausbaugeschwindigkeit der alternativen Energieerzeugung wird einen wahren Angebotsorkan auslösen.
Welches Fazit kann aus den skizzierten Gedanken und Empfehlungen der AMBG gezogen werden?
Jedes Mitglied unserer Gesellschaft – sei es in einer Geschäftsleitung eines mittelständischen Unternehmens oder in einem privaten Familienverbund – wird durch den Krieg in der Ukraine in den kommenden Monaten, wenn nicht sogar Jahren, in besonderer Weise gefordert sein.
Neben dem Leid der Kriegsopfer und Flüchtlinge werden die finanziellen Verwerfungen in den globalen Handels- und Produktionslieferketten zu Domino-ähnlichen Preissteigerungsrunden und Inflationseffekten führen, denen sich kein Unternehmen oder Verbraucher in Deutschland entziehen kann. Größtmögliche Vorsorge in diesem extrem volatilen Entscheidungsumfeld ist das probate Mittel der Wahl.
Permanente Marktbeobachtungen in den Bereichen Einkauf & Lieferketten, IT-Sicherheit sowie Wettbewerber sind in einem Unternehmen – egal welcher Größe – ebenso zu organisieren wie die Überwachung der eigenen Zahlungsfähigkeit im Wechselspiel der Steuerung von Debitoren- und Kreditorensalden.
Die während der akuten Corona-Pandemie beschlossenen Insolvenzantragsaussetzungsfristen können nach Ablauf aller Übergangsregelungen zum 30.04.2021 nicht mehr in Anwendung gebracht werden.
Das bedeutet, dass jedes Unternehmen gem. den Bestimmungen des § 17 (2) Insolvenzordnung (InsO) ausreichend freie Liquidität in Form von freien Kreditlinien, Konto- oder Barguthaben vorhalten muss, um eine Regulierung aller Kreditoren in ihrer vertraglich vereinbarten Fälligkeit sicherstellen zu können.
Mit Verweis auf die im Februar 2022 aktualisierte Empfehlung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S11 – zur Beurteilung der Insolvenzreife) ist im Rahmen einer möglicherweise erforderlichen Fortbestehensprognose (sprich: bei Vorliegen einer Überschuldung der Gesellschaft und damit eines potenziellen Insolvenzantragsgrundes gem. §19 InsO) bei der Beurteilung des Finanzstatus des betreffenden Unternehmens zum Stichtag X zu beachten:„…Im Finanzstatus werden die verfügbaren liquiden Finanzmittel des Unternehmens sowie dessen fällige Verbindlichkeiten erfasst und gegenübergestellt.“… „Den fälligen Verbindlichkeiten sind im Finanzstatus die gegenwärtig verfügbaren Finanzmittel gegenüberzustellen. Hierzu zählen Barmittel, Bankmittel, Bankguthaben, Schecks in der Kasse und nicht ausgeschöpfte und ungekündigte Kreditlinien… Kurzfristig verfügbare Finanzmittel (z.B. erwartete Zahlungszuflüsse aus Kundenforderungen oder eine gegenüber dem Unternehmen abgegebene harte Patronatserklärung) sind nicht im Finanzstatus, sondern im Finanzplan zu berücksichtigen.“
Um sich nicht der Insolvenzverschleppung gem. § 15a InsO als verantwortliches Mitglied einer Geschäftsführung strafbar zu machen, sollte das Liquiditäts-Controlling in jedem Unternehmen professionalisiert werden. Mit den tagesgenauen Auswertungsmöglichkeiten gelingt somit nicht nur die betriebswirtschaftliche Steuerung nach innen, sondern auch die Finanzkommunikation nach außen in Richtung Banken und sonstige Finanzierungspartner.
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