Unternehmertum in Krisenzeiten –
Was wäre, wenn…
Sie die aktuellen Herausforderungen erfolgreich meistern könnten?
Komplexe Herausforderungen für die Geschäftsleitungen
Fast jede Unternehmensleitung steht momentan unter Druck. Die Gründe dafür variieren je nach Branche. Egal, ob Sie gerade
Fest steht: Sie sind in all diesen Momenten gut beraten, wenn Sie frühzeitig einen erfahrenen, objektiven Dritten als Partner an Ihrer Seite haben. Jemand, der Sie und das Unternehmen kennt und bis in die tiefste Ebene versteht. Jemand, dem Sie vertrauen. Jemand, der den Weg weist.
Jede wertvolle Geschäftsverbindung beginnt mit einem ersten Kontakt, mit einem offenen Gespräch, in dem die aktuelle Situation beleuchtet wird und sich erste Lösungsalternativen für so manches Problem abzeichnen.
Was wäre, wenn…
Lassen Sie uns also gerne unverbindlich und kostenlos über Ihre aktuell dringendsten Themen sprechen, um den kräftezehrenden, gedanklichen Was-wäre-wenn-Kreislauf zu durchbrechen und pragmatische Umsetzungsfahrpläne aufzustellen. Geben Sie uns über das folgende Formular Ihren Rückrufwunsch weiter mit einer kurzen Notiz zum jeweiligen Sachverhalt. Wir melden uns zum gewünschten Rückruftermin im Rahmen einer Erstberatung bei Ihnen zurück – je nach Wunsch per Telefon oder Microsoft TEAMS.
Der erste, wichtige Schritt in Richtung Problemlösung wäre damit getan. Im Ergebnis des Erstgespräches liegen Ihnen eine klare Aussage über Ihre Chancen und Risiken und eine Grobplanung in Bezug auf die nächsten Schritte vor. Sie werden Sich allein dadurch besser fühlen und einen großen Stress- und Unsicherheitsfaktor eliminieren können, da Sie Ihren Handlungsspielraum und die einzelnen Aufgaben kennen. Auf dieser Basis können Sie anschließend in Ruhe Ihre Entscheidungen zum weiteren Vorgehen treffen.
Der erste Schritt zur Analyse des jeweiligen Krisenstadiums ist zumeist die Prüfung der Zahlungsfähigkeit gemäß §17 (2) der Insolvenzordnung (InsO). Als Faustregel gilt: Sobald der prozentuale Deckungsgrad der Zahlungsfähigkeit länger als 3 Wochen unter den Wert von 90% rutscht, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Insolvenzantragsgrund vor. Dies ist jedoch immer im Einzelfall detailliert anhand der vorliegenden FIBU-Daten zu prüfen. Ein spezialisierter Berater kann sehr schnell die erforderlichen Strukturen und Prozesse an Ihrer Seite in Ihrer Finanzabteilung etablieren, um eine konsequente und permanente Überwachung der Zahlungsfähigkeit zu ermöglichen.
Falls Sie nach dem DIY-Ansatz lieber eigenständig aktiv werden wollen und tiefer in die Thematik eintauchen möchten, lesen Sie bitte die Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Aufbau eines Liquiditäts-Journals gemäß § 17 InsO?
Der Fachartikel ist im Fachmagazin “Der SanierungsBerater” in der Ausgabe 03/21 erschienen. Für den kostenlosen Download geben Sie bitte im unteren Formular Ihre Kontaktdaten ein. Vielen Dank.
AMBG-Leitfaden zum Aufbau eines Liquiditäts-Journals gem. § 17 InsO