Der Unternehmensverkauf – eine Lösungsalternative in und außerhalb der Insolvenz
M&A-Transaktionen gewährleisten durch ihre feste Struktur die notwendige Sicherheit
Erwerb sämtlicher oder einzelner Anteile an einer Gesellschaft (vollständiger Erwerb des angebotenen Unternehmens oder lediglich Beteiligung ohne Kontrollmehrheit)
Sämtliche Rechte und Pflichten oder anders formuliert alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gehen dabei vom Verkäufer auf den Käufer über. Die Risikobewertung im Rahmen der Due Diligence ist in diesem Fall von besonderer Bedeutung.
Erwerb sämtlicher oder einzelner, d.h. ausgewählter Vermögensgegenstände einer Gesellschaft, die sich im Besitz des Unternehmens oder Einzelpersonen befinden (bspw. Grundstücke, bewegliche Wirtschaftsgüter, Forderung oder Verträge)
Im Unterschied zum Share Deal werden keine Gesellschaftsanteile vom Verkäufer auf den Käufer übertragen, sondern lediglich Vermögensgegenstände = Assets.
Nach eingehender Recherche und Erstellung eines Ideal-Käufer-Profils werden alle potentiellen Kaufinteressenten sondiert für eine anschließende Kontaktaufnahme.
Strengste Vertraulichkeit ist die Basis einer jeden M&A-Transaktion. Um diese zu gewährleisten und rechtlich abzusichern, unterzeichnet ein Kaufinteressent vor dem Empfang und möglicher Einsichtnahme von Geschäfts- und Finanzdokumenten eine verbindliche Vertraulichkeitsvereinbarung. Zuwiderhandlungen werden ggf. mit empfindlichen Vertragsstrafen geahndet.
Aus der Vielzahl potenzieller Kaufinteressenten ergibt sich erfahrungsgemäß nach Abschluss der Erstkontaktphase eine finale Liste mit ca. fünf Bietern, mit denen der Verkäufer die nachfolgenden Transaktionsphasen durchläuft.
Der Letter of Intent stellt eine Absichtserklärung dar, mit der ein Bieter sein Kaufinteresse auf der Basis der erarbeiteten Eckpunkte der geplanten Transaktion schriftlich bestätigt. Ein LOI bedarf unter Umständen der Aufmerksamkeit eines spezialisierten Fachanwalts, da aus der ersten Abstimmung zwischen Verkäufer und Käufer verbindliche Ergebnisse (z.B. zugesagte Exklusivitätsrechte) von noch unverbindlichen Vertragsdetails sauber abgegrenzt werden müssen.
bezeichnet die sorgfältige Prüfung aller relevanten – sowohl materiellen als auch finanziellen – Sachverhalte im Rahmen eines Unternehmensverkaufs. Diese wird meist durch den potentiellen Käufer veranlasst.
Diese Phase hat den unterschriebenen Kaufvertrag zum Ziel. Dieser beinhaltet alle Modalitäten des Unternehmensverkaufs und regelt ebenso das Closing.
Das Closing beendet eine erfolgreiche M&A-Transaktion, sobald alle vereinbarten Vertragsparameter erfüllt worden sind.