Das vorrangige Ziel: die außergerichtliche Sanierung
Bei frühzeitiger Einbindung eines Sanierungsberaters sichern Sie sich den größten Handlungsspielraum.
Eine außergerichtliche Sanierung beinhaltet gegenüber dem gerichtlichen Verfahren mehrere Vorteile. Gerade UnternehmerInnen, die extrem großen Wert auf Ihre Reputation legen, fürchten sich vor den medialen Außenwirkungen des gerichtlichen Weges.
Ob in Ihrem Fall eine außergerichtliche Einigung mit allen vorhandenen Gläubigern stattfinden kann, hängt von vielen Faktoren ab, die im Detail besprochen und analysiert werden müssen. Zögern Sie nicht zu lange, um Kontakt mit versierten Spezialisten aufzunehmen, denn je ernster die Lage hinsichtlich Ihrer Liquidität und Zahlungsfähigkeit sowie sonstigen Vertragsverbindlichkeiten wird, umso mehr schwinden Ihre Chancen auf eine außergerichtliche Sanierung.
Neben der Lektüre der Einzelartikel in unserem AMBG-Blog empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines unverbindlichen Beratungsgespräches. Rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 23 78 330 an oder kontaktieren Sie uns per Mail über unser Kontaktformular.