Was bedeutet Eigenverwaltung?
Vorteile, Chancen, Potentiale, um Ihr Unternehmen wieder liquide zu machen
Der 01. März 2012 markiert in der Geschichte des deutschen Insolvenzrechts einen wichtigen Meilenstein. An diesem Stichtag ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten, das die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung bzw. Restrukturierung notleidender Unternehmen verbessern sollte.
In der Tat hat die Steuerbarkeit von Krisensituationen zugunsten der Unternehmer und der Stakeholder seitdem zugenommen. Trotzdem sehen die Beteiligten auch deutlichen Nachbesserungs- und Modernisierungsbedarf, der in Teilen mit dem Inkrafttreten des SanInsFoG ab dem 01.01.2021 abgedeckt wurde.
Zu den wesentlichen Änderungen, die in der zeitgleichen Novellierung der Insolvenzordnung (§ 270ff. InsO) geregelt sind, zählt unter anderem, dass im Vergleich zur vorherigen Praxis – in Abhängigkeit vom Krisenstadium – Mitwirkungstiefe und Steuerungsrechte der beteiligten Parteien gestaffelt geregelt werden. Die InsO gestattet beispielsweise eine Einflussnahme auf die Auswahl des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bzw. Sachwalters und ermöglicht unter bestimmten Bedingungen Zugang zur Eigenverwaltung.
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