Die AMBG-Webinarreihe zur Bewältigung der Corona-Krise

Die Corona-Krise erfordert ein neues Business-Bewusstsein – das wollen wir gemeinsam mit Ihnen erreichen:

Unsere Botschaften lauten:

“Erfolgreich kooperieren, statt fehlgeleitet kämpfen.”

“Vorausschauend handeln in dynamischen Zeiten”

       


Die Notwendigkeit zur Entwicklung eines neuen Business-Bewusstseins besteht nicht erst seit dem 16. März 2020. Der bundesweit angeordnete Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie hat diese Aufgabe jedoch wie ein Katalysator beschleunigt und ans Licht der breiten Öffentlichkeit gebracht. In allen Bereichen und Branchen müssen Unternehmer und Führungsverantwortliche Antworten und Lösungen finden für die aufgeworfenen Disruptions-Probleme.

Zur Bewältigung dieser Herausforderung ist neben erforderlichen Liquiditätsreserven vor allem Wissen gefragt. Wissen in so komplexer Zusammensetzung, das ein Unternehmen allein gar nicht bereitstellen kann. Deshalb gehen wir mit gutem Beispiel voran und präsentieren uns als Kooperationspartner-Netzwerk mit deutlichem Nutzwertvorteil für Sie als Leser, Webinarteilnehmer oder Kunde bzw. Mandant.

Wie kann ein “Wiederhochfahren” der Wirtschaft nach monatelangem Corona-Lockdown gelingen?

Wenn ein Unternehmen mehrere Monate keine Umsätze mehr generiert hat, kann es nach dem “Wiederhochfahren” der Wirtschaft einfach an dem Punkt ansetzen, als der Lockdown begann? Die wenigsten Unternehmer werden diese Frage mit einem klaren JA beantworten können, denn zwischenzeitlich sind ggf. Lieferketten gestört bzw. gar zertört worden oder das Kaufverhalten der Kunden hat sich massiv geändert. Das hat zur Folge, dass die eigene Liquiditätssituation angespannt ist.

Das neue COVID-19-Gesetz soll an dieser Stelle Sicherheit vermitteln: die Insolvenzantragspflicht gemäß §15a InsO wurde bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ein kleines Aufatmen ist sicherlich nach Bekanntwerden der Gesetzesanpassung durch die Reihen der Unternehmer und Geschäftsführer gegangen. Doch trifft diese Aussetzungsfrist für jedes Unternehmen gleichermaßen zu? An dieser Stelle ist ein definitives NEIN zu beachten.

Jetzt gilt es für die erweiterte Geschäftsführung eines jeden Unternehmens, neue Strategien und klare Handlungsanweisungen für alle Abteilungen zu definieren:

  • Wie kann bzw. muss das eigene Wertschöpfungskonzept an das aktuelle Corona-Szenario angepasst werden?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Produktion, Einkauf, Marketing und Verkauf?
  • Wie kann Ihre Kapitaldienstfähigkeit garantiert werden, sofern Sie planen, KfW-Kredite aus den verschiedenen Sonderprogrammen zu beantragen?
  • Wie reagieren die Hauptgläubiger und Investoren auf notwendige Plan- und Gewinnanpassungen? Welche der ehemals zugesicherten Finanzspielräume stehen Corona-bedingt zur Diskussion bzw. auf der Kippe? Welche Finanzierungsalternativen sind für Sie relevant?
  • Welche Schritte müssen eingeleitet und umgesetzt werden, um langfristigen Schaden von der Firma abzuwenden und damit Arbeitsplätze auf Dauer erhalten zu können?
  • Welche Möglichkeiten bietet in diesem Zusammenhang das deutsche Insolvenzrecht bei der prophylaktischen, kritischen Bewertung der Finanzlage des Unternehmens unter Einbeziehung aller Passivlasten, die zwischenzeitlich eventuell gestundet wurden?
  • Welches Betriebsergebnis kann künftig generiert werden bei voller Kostenlast? Welche Gegensteuerungsmöglichkeiten haben Sie bei SOLL-IST-Differenzen? Zu welchem Zeitpunkt erhalten Sie derzeit Kenntnis über den Grad Ihrer Planerfüllung?
  • Ist die Einleitung eines sog. Schutzschirmverfahrens gemäß § 270b InsO sinnvoll? Wenn ja, mit welchen Voraussetzungen bzw. Rahmenbedingungen? Wer kann eine drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO feststellen und gerichtsfest attestieren?
  • Wie kann sich der Unternehmer / Gesellschafter / Geschäftsführer in seiner Rolle als Organführer in der Krise gegenüber Haftungsprobleme schützen? Welche Prozesse in FiBu/Rechnungswesen müssen zwingend angepasst werden, um nicht unbewusst in Haftungsfallen zu tappen?
  • Wie kann ein Geschäftsführer nachvollziehbar beweisen, dass zum Zeitpunkt 31.12.2019 sein Unternehmen noch nicht in einer finanziellen Schieflage war gemäß den Bestimmungen des §17 (2) InsO?

Diese Liste stellt lediglich einen kleinen Ausschnitt von Fragen dar, die Sie derzeit bewältigen müssen und deshalb vielleicht nachts nicht zur Ruhe kommen.  Wir empfehlen Ihnen daher:

  1. Aktivieren Sie Ihr Netzwerk an Kooperationspartnern für die Erarbeitung einer gemeinsamen Zukunftsstrategie.
  2. Eignen Sie sich fehlendes Wissen so schnell wie möglich an und vertrauen Sie dabei den Besten des jeweiligen Fachgebietes.
  3. Setzen Sie sich mit dem Tabu-Thema INSOLVENZ aktiv auseinander. Eine Insolvenz ist gesellschaftlich noch immer verpönt. Jedoch kann diese ein vorzügliches Werkzeug  im Rahmen eines Restruktuierungs- und Sanierungskonzeptes sein, das auch Ihre bestehenden Gläubiger befürworten.
  4. Der Faktor Zeit ist für Sie entscheidend für die Abgrenzung Ihres Handlungsspielraums, d.h. je früher Sie sich in einem ersten Schritt unverbindlich über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten in der aktuellen Situation beraten lassen, um so mehr Chancen sichern Sie sich für die Umsetzung eines individuellen, auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnittenen Sanierungskonzeptes, welches ggf. auch im außergerichtlichen Rahmen garantiert werden kann.

Wir leben unsere Adiutor-Philosophie. Wenn Sie einen Rat brauchen und sich einen echten Freund, Helfer und kompetenten Begleiter an Ihrer Seite wünschen, der Sie definitiv nicht im Regen stehen lässt, dann melden Sie sich bitte ohne Zögern bei uns.

Sie erreichen uns entweder über info@ambg.de oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen und unterstützen zu dürfen.

Zacharias-Business Development & Marketing-AMBG

Autor: Dipl.-Kffr. Carolin Zacharias



Carolin Zacharias verantwortet seit 2019 im AMBG-Team den Geschäftsbereich Business Development. Vor Ihrer Tätigkeit in der auf Krisenbewältigung spezialisierten Unternehmensberatung war sie in erster Entscheiderebene in unterschiedlichen Branchen aktiv und konnte sich somit einen breitgefächerten beruflichen Erfahrungsschatz aneignen. Ihre tiefgreifenden Kenntnisse in den Themenfeldern Positionierung, Verkauf, Marketing, Führung und Kommunikation bringt sie u.a. in M&A-Transaktionen ein. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Beratungstätigkeit liegt außerdem in der Anpassung von Geschäftsmodellen und im Coaching von UnternehmerInnen, die den gesamtheitlichen Veränderungsprozess in ihrer Organisation allein nicht bewältigen können.

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