KfW-Schnellkredit als Antwort auf Corona-Notrufe aus dem Mittelstand

Ab Do., 09.04.2020: Antragsstellung möglich für schnelle, unbürokratische Auszahlung von max. 500 TEUR bzw. 800 TEUR.

In der Folge von massiven Interventionen von Verbänden und anderen Lobbygruppen bessert die Bundesregierung das KfW-Corona-Programm nach

Am 06.04.2020 traten Olaf Scholz und Peter Altmaier erneut vor die Presse und vermeldeten ein nachgebessertes Förderprogramm für den besonders betroffenen Mittelstand mit 11-250 Mitarbeitern. Deren Kreditanträge wurden zuhauf von Hausbanken abgelehnt, die sich weigerten, das Restrisiko von 10 oder 20% der Finanzierungssumme zu übernehmen.

Das KfW-Schnellkredit-Programm auf einen Blick:

Zusätzliches KfW-Programm mit 100% Haftungsübernahme

Beschluss vom Mo., 06.04.2020 |  Antragstellung ab Do., 09.04.2020 über die Hausbank möglich

Spezieller „KfW-Schnellkredit“ für klein- und mittelständische Betriebe mit 11-250 MA:

  • KfW übernimmt in Abstimmung mit der EU die volle Haftung (100%)
  • Ohne Risikoprüfung von Hausbank oder KfW schnelle Auszahlung der Fördermittel als Ziel
  • Auszahlung über Hausbanken
  • Kreditrahmen: max. 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
    • Unternehmen mit 11-49 MA: max. 500.000 EUR
    • Unternehmen mit 50-250 MA: max. 800.000 EUR
  • Verwendungszweck: Investitionen oder Betriebsmittel
  • Kreditkonditionen:
    • einheitlich 3% Zinsen (mit der Möglichkeit der späteren Umschuldung auf andere KfW-Programme mit 1,5% Zinsen)
    • Tilgungszeitraum: 10 Jahre, 2 Jahre tilgungsfrei
    • bei vorzeitiger Rückzahlung entfallen keine Vorfälligkeitszinsen
    • nach Zusage: 1 Monat Abrufzeitraum
  • Voraussetzungen:
    • Unternehmen ist mindestens seit Januar 2019 aktiv und hat Gewinne verzeichnet – entweder in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
    • Wahrheitsgemäße Erklärung der UnternehmerInnen: zum Stichtag 31.12.2019 galt das Unternehmen als „gesund“ und befindet sich derzeit in „geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen”
  • Anforderung/ Formalien:
    • Das BMF und BMWi haben (bisher) keine Angaben zu den notwendigen Formalien für eine schnelle Antragsbearbeitung vorgegeben.

Stand: 06.04.2020

Weitere Informationen zum “KfW-Schnellkredit” erhalten Sie auf der offiziellen Website der KfW.

Zacharias-Business Development & Marketing-AMBG

Autorin: Dipl.-Kffr. Carolin Zacharias



Carolin Zacharias verantwortet seit 2019 im AMBG-Team den Geschäftsbereich Business Development. Vor Ihrer Tätigkeit in der auf Krisenbewältigung spezialisierten Unternehmensberatung war sie in erster Entscheiderebene in unterschiedlichen Branchen aktiv und konnte sich somit einen breitgefächerten beruflichen Erfahrungsschatz aneignen. Ihre tiefgreifenden Kenntnisse in den Themenfeldern Positionierung, Verkauf, Marketing, Führung und Kommunikation bringt sie u.a. in M&A-Transaktionen ein. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Beratungstätigkeit liegt außerdem in der Anpassung von Geschäftsmodellen und im Coaching von UnternehmerInnen, die den gesamtheitlichen Veränderungsprozess in ihrer Organisation allein nicht bewältigen können.

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